Sehr geehrter Reiseteilnehmer – nachfolgend „Kunde“ –, beachten Sie bitte die folgenden Reisebedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und ABSOLUT Sport GmbH, Im Carree 1, 64283 Darmstadt – nachfolgend „ABSOLUT Sport“ – regeln und die Sie mit Ihrer Buchung bestätigen und anerkennen.
1.1 Diese Allgemeinen Reisebedingungen der ABSOLUT Sport GmbH – nachfolgend „AGB“ – gelten für das Rechtsverhältnis, das durch die Buchung einer Reise zwischen dem Kunden und ABSOLUT Sport begründet wird.
1.2 Mit der Buchung der Reise bietet der Kunde dem Reiseveranstalter ABSOLUT Sport den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.3 Die Buchung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Buchung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab, in dem er die Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ betätigt.
1.4 Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots des Kunden durch ABSOLUT Sport zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird ABSOLUT Sport dem Kunden eine automatische Eingangsbestätigung aushändigen. Diese Eingangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Kunden dar. Erst mit einer manuell versendeten Reisebestätigung/Rechnung durch ABSOLUT Sport wird die Annahme erklärt und der Vertrag geschlossen.
1.5 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von drei Tagen – vorbehaltlich der Verfügbarkeit und Preisänderungen – gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme gegenüber dem Reiseveranstalter erklärt. Ändert der Kunde im Rahmen seiner Annahmeerklärung das neue Angebot von ABSOLUT Sport, dann führt das nicht zum Vertragsschluss, sondern stellt seinerseits ein neues Angebot (eine neue Anmeldung) des Kunden dar, das einer Annahme durch den Reiseveranstalter ABSOLUT Sport bedarf, um zum Vertragsschluss zu führen.
1.6 ABSOLUT Sport weist klarstellend darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail, im Internet) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte bestehen.
2.1 Klarstellend weist ABSOLUT Sport den Kunden darauf hin, dass ABSOLUT Sport unter dem Vertragsverhältnis lediglich die Beschaffung der jeweiligen gültigen Tickets und somit die Möglichkeit des Zutritts zur Veranstaltung schuldet. ABOLUT Sport schuldet hingegen nicht die Durchführung der jeweiligen Veranstaltung oder die Gewährung des tatsächlichen Zutritts des Kunden zur Veranstaltung. Auf die entsprechenden Mitwirkungspflichten des Kunden gem. Ziffer 2.2 dieser AGB wird ausdrücklich hingewiesen.
2.2 Die Reisen und die damit evtl. verbundenen Ticketbuchungen unterliegen besonderen Vorgaben des Event-Veranstalters. In diesem Zusammenhang weist ABSOLUT Sport den Kunden ausdrücklich auf das Folgende hin:
2.2.1 Für die Nutzung der gebuchten Tickets gelten in der Regel die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Richtlinien, Hausordnungen und sonstigen Vorschriften des jeweiligen Veranstalters. Absolut Sport weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die Nichteinhaltung der Regelungen und Vorschriften des jeweiligen Veranstalters dazu führen kann, dass dem Kunden der Einlass zur Veranstaltung verweigert wird oder er der Veranstaltung verwiesen wird.
2.2.2 Um gebuchte Tickets nutzen zu können, kann der Kunde aufgrund der Vorgaben des Event-Veranstalters zusätzlich verpflichtet sein, die Kenntnis und die Akzeptanz der vorgenannten Geschäftsbedingungen und Richtlinien durch gesonderte Erklärungen zu bestätigen.
2.2.3 ABSOLUT Sport weist den Kunden darauf hin, dass der Zutritt zu einer Veranstaltung in der Regel insbesondere etwa dann verwehrt werden wird, wenn der Kunde stark alkoholisiert ist, die Farben oder Fan-Utensilien des Gastvereins oder eines Rivalen des Heimvereins trägt, aggressiv gegenüber anderen Besuchern der Veranstaltung oder gegenüber dem Ordnungspersonal auftritt, verbotene Gegenstände wie Waffen, potentiell gefährliche Gegenstände oder Betäubungsmittel mit sich führt oder sich sonst sozial inadäquat verhält (Aufzählung nur beispielhaft und nicht abschließend).
2.3 Der Kunde versichert und stellt sicher, dass gegen ihn zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und zum Zeitpunkt der Veranstaltung keine verbandsrechtlichen oder behördlichen Anordnungen, Verfügungen oder sonstige Umstände vorliegen, die dem Kunden die Teilnahme an der Veranstaltung untersagen (bspw. Stadionverbote, allgemeine Betretungsverbote, etc.).
2.4 Voraussetzung für die Buchung und Ausstellung eventueller Tickets kann die Angabe von persönlichen Daten des Kunden sein. Der Kunde hat neben dem Namen auch seine Anschrift, Geburtsdatum und ggfs. die Nummer seines Reisepasses/Personalausweises anzugeben. Er erklärt sich damit einverstanden, dass diese Daten an den Event-Veranstalter, bzw. an die vom Event-Veranstalter beauftragten Unternehmen weitergegeben und entsprechend zur Vertragserfüllung verwendet werden.
2.5 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl entsprechend der Angebotsbeschreibung, eine Anpassung der Reiseroute und/oder Reisleistungen durchzuführen. Betroffene Kunden erhalten in diesem Fall eine entsprechende Information. Der Veranstalter behält sich auch das Recht vor, die Reise abzusagen. Geleistete Zahlungen werden im Falle der Reiseabsage innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet.
2.6 Enthält die Buchung Tickets für noch nicht terminierte Events, gelten die folgenden Besonderheiten:
2.6.1 ABSOLUT Sport bietet unter anderem Reisen und Tickets zu und für Veranstaltungen an, deren Terminierung durch den zuständigen Veranstalter, Verband oder sonstige zuständige Stellen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht erfolgt ist und deren genauer Termin, Beginn und Ende zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht bekannt sind („Blindbuchung“).
2.6.2 Steht zum Zeitpunkt der Buchung oder des Vertragsschlusses zwar das Spieltagswochenende (in der Regel Freitag bis Sonntag; teilweise auch bis Montag), nicht aber das genaue Datum der Veranstaltung fest, wird als Reisezeitraum zunächst der Samstag als Kernspieltag vorausgesetzt. Nach erfolgter finaler Terminierung wird die Übernachtung gegebenenfalls auf das tatsächliche Datum der Veranstaltung verschoben, wenn diese nicht auf einem Samstag stattfindet.
2.6.3 ABSOLUT Sport weist ausdrücklich darauf hin, dass dem Kunden im Falle einer Blindbuchung oder einer Verschiebung der Übernachtung gemäß Ziffer 2.6.2 dieser AGB kein Rücktritts- oder Stornierungsrecht zusteht, wenn der Termin oder die Verschiebung der Übernachtung dem Kunden nicht passt. ABSOLUT Sport ist gegenüber dem Kunden nicht zur Übernahme etwaiger nutzloser Aufwendungen des Kunden (insb. Reisekosten aufgrund bereits erfolgter Buchungen, bspw. Flüge) verpflichtet, die dem Kunden infolge der nach der Buchung erfolgenden Terminierung entstehen oder entstanden sind. Die Haftung von ABSOLUT Sport für schuldhaftes Verhalten bleibt unberührt.
2.7 Im Falle der Verschiebung oder des Ausfalls der jeweiligen Veranstaltung gilt das Folgende:
2.7.1 Wird die jeweilige Veranstaltung durch den zuständigen Veranstalter, Verband oder eine sonstige zuständige Stelle auf einen anderen als den ursprünglich geplanten Termin verschoben (z.B. aufgrund von TV-Ansetzungen, Pokalwettbewerben, Naturkatastrophen etc.), ohne dass ABSOLUT Sport hieran ein Verschulden trifft und behalten die bereits gebuchten Tickets für die jeweilige Veranstaltung trotz der Verschiebung ihre Gültigkeit, lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages und den Vergütungsanspruch von ABSOLUT Sport unberührt.
2.7.2 ABSOLUT Sport weist ausdrücklich darauf hin, dass im Falle der Verschiebung der Veranstaltung gemäß Ziffer 2.7.1 dieser AGB dem Kunden kein Rücktritts- oder Stornierungsrecht zusteht. ABSOLUT Sport ist gegenüber dem Kunden nicht zur Übernahme etwaiger nutzloser Aufwendungen des Kunden (insb. Reisekosten aufgrund bereits erfolgter Buchungen, bspw. Flüge) verpflichtet, die dem Kunden aufgrund der nach der Buchung erfolgenden Verschiebung der Veranstaltung entstehen oder entstanden sind. Die Haftung von ABSOLUT Sport für schuldhaftes Verhalten bleibt unberührt.
3.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines verlangt werden und erfolgen. Mit Vertragsabschluss wird – vorbehaltlich der Ziffer 3.2 – eine Anzahlung in Höhe von 20 v. H. des Reisepreises fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss und des Sicherungsscheins auf das von ABSOLUT Sport angegebene Konto zu überweisen ist. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen, Restzahlungen 30 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 9.2 genannten Gründen abgesagt werden kann. Frühbuchervergünstigungen werden bei dem in der Reisebestätigung angegebenen Reisepreis berücksichtigt. Rücktrittentgelte sind sofort fällig.
3.2 ABSOLUT Sport kann zur Leistung einer höheren Anzahlung verpflichtet sein, wenn für die gebuchte Leistung die Vorleistungsquote den Wert von 20% übersteigt. Dies wird im jeweiligen Angebot entsprechend dargelegt.
3.3 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist ABSOLUT Sport nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
.1 Die vereinbarten, vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen und aus der Reisebestätigung. Die in der Reisebestätigung enthaltenen Angaben sind für ABSOLUT Sport insofern bindend, als dass bei Buchungen einer Reise in einer Kategorie, deren einzelne Bestandteile noch gleichwertig geändert werden können. ABSOLUT Sport behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen (siehe hierzu Ziff. 5 und 6) zu erklären, über die der Kunde selbstverständlich in der gesetzlich vorgeschriebenen Form informiert wird.
4.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von ABSOLUT Sport ausdrücklich bestätigt werden. Einzelne Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden, wie z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge und sonstige Veranstaltungen, sind keine eigenen Leistungen von ABSOLUT Sport.
4.3 Die Reiseunterlagen werden dem Kunden in der Regel zwei Wochen vor Abreise per E-Mail oder in einer anderen digitalen Form zugesendet. Ein Anspruch auf Versendung der Reiseunterlagen per Post besteht dabei nicht und wird von ABSOLUT Sport nicht vorgenommen.
4.4 Die Tickets zu den Events werden spätestens einen Tag vor dem Beginn der jeweiligen Veranstaltung bereitgestellt. Die Bereitstellung der Tickets erfolgt dabei auf einem der nachfolgend beschriebenen Wege:
Ein Anspruch des Kunden auf die Ausstellung von Tickets in bestimmter Form besteht nicht. Der Kunde hat kein Wahlrecht (z.B. zwischen E-Tickets, Printtickets oder Hardtickets).
Der Kunde hat hierbei die jeweils notwendigen technischen Voraussetzungen vorzuhalten und sicherzustellen (z.B. durch Installation einer Ticket-App/ Beisichführen eines Smartphones), die für die Nutzung des entsprechenden Tickets notwendig sind. Das Vorliegen der notwendigen technischen Voraussetzungen liegt dabei allein im Risikobereich des Kunden. Deren Fehlen berechtigt nicht zum Rücktritt, zu einer Stornierung und führt auch nicht zu einem Anspruch auf Ausstellung des Tickets in einer anderen Form (z.B. Papierform).
5.1 Eine Erhöhung des Reisepreises kann darüber hinaus insbesondere aus folgenden Gründen notwendig werden und erfolgen:
5.1.1 Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
5.1.2 Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
5.1.3 Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse.
5.2 Die Erhöhung wird dem Kunden spätestens 21 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt. Der Kunde kann die Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 5.1.1 bis 5.1.3 genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für ABSOLUT Sport führt.
5.3 Bei Preiserhöhungen um mehr als 8 v. H. (wesentliche Preisänderung) kann eine einseitige Preiserhöhung durch ABSOLUT Sport nicht vorgenommen werden. ABSOLUT Sport ist jedoch berechtigt, dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anzubieten und eine angemessene Frist zu bestimmen, innerhalb derer der Kunde:
In dem Angebot zur Erhöhung des Reisepreises kann ABSOLUT Sport wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, wenn ABSOLUT Sport eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.
In diesen Fällen hat ABSOLUT Sport den Kunden unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. Dabei ist der Kunde auf den Umstand hinzuweisen, dass das Angebot zur Vertragsänderung als angenommen gilt, wenn der Kunde sich nicht innerhalb der Frist erklärt.
5.4 Im Falle eines erklärten Rücktritts verliert ABSOLUT Sport den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und die bisher geleisteten Anzahlungen werden innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet.
5.5 Sofern sich die in Ziffer 5.1 genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für ABSOLUT Sport führt, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen. Im Falle einer bereits erfolgten Zahlung des Betrages wird dieser von ABSOLUT Sport zurückerstattet. ABSOLUT Sport ist dabei berechtigt tatsächlich entstandene Mehraufwendungen für Verwaltungsausgaben abzuziehen. Auf Verlangen des Kunden ist diesem mitzuteilen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
6.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von ABSOLUT Sport nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. ABSOLUT Sport verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
6.2 ABSOLUT Sport hat den Kunden über Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu unterrichten.
6.3 Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung zulasten des Kunden ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ABSOLUT Sport eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten. Eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist erst dann anzunehmen, wenn die Änderung einen zu Gewährleistungsrechten im Sinne des §651i BGB berechtigenden Reisemangel darstellt. Davon ist jedenfalls dann nicht auszugehen, wenn dem Kunden eine Übernachtungsmöglichkeit einer höheren Preiskategorie vom Veranstalter angeboten wird.
6.4 Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann ABSOLUT Sport
6.4.1 bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen,
6.4.2 in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen,
6.4.3 bei einer Erhöhung der bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben, wie Hafen- oder Flughafengebühren, den Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufsetzen.
6.5 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages die geltenden Steuern, so kann ABSOLUT Sport den Reisepreis in dem Umfang erhöhen, in dem sich die Reise dadurch für ABSOLUT Sport verteuert hat.
6.6 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat ABSOLUT Sport den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.
6.7 ABSOLUT Sport hat den Kunden auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Hierbei ist auch die Berechnung der Preiserhöhung dem Kunden mitzuteilen.
7.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ABSOLUT Sport. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt aus Beweiszwecken auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS etc.) zu erklären.
7.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann ABSOLUT Sport Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen sowie eine angemessene Entschädigung fordern. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzanspruchs ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen.
7.3 ABSOLUT Sport kann diesen Anspruch auch unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie des gewöhnlich möglichen Erwerbs durch etwaige anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen entsprechend der nachfolgenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
7.3.1 Bis einschließlich 90. Tag vor Reisebeginn 30%
7.3.2 Bis einschließlich 30. Tag vor Reisebeginn 50%
7.3.3 Bis einschließlich 10. Tag vor Reisebeginn 75%
7.3.4 Weniger als 10 Tage vor Reisebeginn 90% des Reisepreises
7.4 In jedem Fall bleibt es dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass ABSOLUT Sport im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.
7.5 Sofern Umbuchungen der gesamten Reise oder von Teilleistungen möglich sind, wird ABSOLUT Sport diese auf Kundenwunsch bis 30 Tage vor Reisebeginn vornehmen. ABSOLUT Sport ist berechtigt, die daraus entstehenden Mehrkosten dem Kunden in tatsächlich entstehender Höhe in Rechnung zu stellen. ABSOLUT Sport kann diese Mehrkosten auch pauschal mit 50,00 EUR pro Person in Rechnung stellen. Dem Kunden bleibt vorbehalten, ABSOLUT Sport nachzuweisen, dass dadurch geringere Kosten entstanden sind. Änderungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 7.1 und durch Neuanmeldung durchgeführt werden. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung.
7.6 Bis zum Reisebeginn (unter Berücksichtigung des für die Organisation erforderlichen Zeitraums) kann der Kunde verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, sofern das organisatorisch durchzuführen ist. ABSOLUT Sport kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder Vorgaben des Eventveranstalters entgegenstehen.
7.7 Tritt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haften diese und der Kunde gegenüber ABSOLUT Sport als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. 7.8 Klarstellend weist ABSOLUT Sport daraufhin, dass dem Kunden gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ein gesetzliches Widerrufsrecht auch dann nicht zusteht, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wird.
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so wird sich ABSOLUT Sport bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann.
ABSOLUT Sport kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
9.1 ABSOLUT Sport kann vor Reiseantritt und während der Reise aus wichtigem Grund den Kunden von der Teilnahme an der Reise ganz oder teilweise ausschließen, soweit die Teilnahme des Kunden an der Reise für ABSOLUT Sport aus der Sphäre des Kunden stammenden Gründen unzumutbar ist. Dies kann insbesondere vorliegen, wenn der Reiseablauf vom Kunden nachhaltig gestört oder gefährdet wird und dem auch nach Aussprache einer Abmahnung nicht abgeholfen wird oder nicht abgeholfen werden kann.
9.2 Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl und wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, kann ABSOLUT Sport vom Reisevertrag unter Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Fristen zurücktreten. In jedem Fall ist ABSOLUT Sport verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde binnen 14 Tagen nach dem Rücktritt zurück.
9.3 Führen außergewöhnliche Umstände dazu, dass die Zuschauerkapazität der Veranstaltungsstätte nach Abschluss des Reisevertrages erheblich reduziert wird oder die Veranstaltung unter Ausschluss von Zuschauern stattfindet (z.B. aus Gründen des Infektionsschutzes in Zeiten einer Pandemie, verzögerte bauliche Maßnahmen am Stadion etc.), kann ABSOLUT Sport vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde binnen 14 Tagen nach dem Rücktritt zurück.
10.1 Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer ungewöhnlicher Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl ABSOLUT Sport als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann ABSOLUT Sport für die bereits erbrachten oder bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist ABSOLUT Sport verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.
10.2 Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieser AGB, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
11.1 Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. ABSOLUT Sport kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. ABSOLUT Sport kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen sind unverzüglich an die in den Reiseunterlagen bezeichnete ABSOLUT Sport Reiseleitung, die Vertretung von ABSOLUT Sport im Reisegebiet, oder, falls keine örtliche Reiseleitung vorgesehen ist, direkt an den Leistungserbringer mit dem Auftrag der Weiterleitung zu richten.
11.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
11.3 Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet ABSOLUT Sport innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für ABSOLUT Sport erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von ABSOLUT Sport verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Der Kunde schuldet ABSOLUT Sport den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen anteiligen Reisepreis, es sei denn, dass die in Anspruch genommenen Leistungen für ihn ohne Interesse waren.
11.4 Schadensersatz
Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den ABSOLUT Sport nicht zu vertreten hat.
12.1 ABSOLUT Sport haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.
12.2 ABSOLUT Sport haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Kunde ohne Vermittlung durch ABSOLUT Sport direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).
12.3 Die vertragliche Haftung von ABSOLUT Sport ist bei anderen Schäden als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden nicht schuldhaft herbeigeführt wird oder ABSOLUT Sport für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise eines Leistungsträgers) verantwortlich ist. Mögliche darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
12.4 Kommt ABSOLUT Sport die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und dem Montrealer Übereinkommen. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern ABSOLUT Sport in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt ABSOLUT Sport bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes.
12.5 Für Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden (z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge, Sport- und Kulturveranstaltungen, etc.), haftet ABSOLUT Sport nur als Vermittler, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und der Adresse des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass diese für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von ABSOLUT Sport sind. Die Haftung für Vermittlungsfehler ist entsprechend den vorstehenden unter 12.1 bis 12.4 genannten Grundsätzen beschränkt.
13.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
13.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Fehlt eine örtliche Reiseleitung, sind Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen an ABSOLUT Sport an dessen Sitz zu richten. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung bzw. Schadensersatz nicht ein.
Vertragliche Ansprüche des §§651k-n BGB mit Ausnahme solcher Ansprüche, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von ABSOLUT Sport zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden ABSOLUT Sports oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt sind, verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Andere Ansprüche unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen.
15.1 ABSOLUT Sport informiert über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslands, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten.
15.2 ABSOLUT Sport haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Kunde ABSOLUT Sport beauftragt hat, es sei denn, dass ABSOLUT Sport die Verzögerung zu vertreten hat.
15.3 Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation ABSOLUT Sports bedingt sind.
15.4 Der Reiseteilnehmer sollte sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen, auch bezüglich des Thrombose-Risikos bei Langstreckenflügen, informieren und gegebenenfalls ärztlichen Rat einholen. Allgemeine Informationen geben insbesondere Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, Tropenmediziner, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
16.1 Nach der EU-VO 2111/2005 ist ABSOLUT Sport verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft, der im
Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen, zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinliche Fluggesellschaft zu benennen und der Kunde entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat ABSOLUT Sport den Kunden unverzüglich hierüber zu informieren.
16.2 Die Informationen über die ausführende Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO 2111/2005 begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung dar, es sei denn, eine entsprechende Zusicherung ergibt sich aus dem Reisevertrag. Soweit es in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt dem Veranstalter ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.
16.3 Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Veranstalters oder unter ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm (den dortigen Links zur jeweils aktuellen Liste folgen) abrufbar und wird Ihnen vor der Buchung auf Wunsch auch übersandt.
17.1 Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Wenn der Kunde die Buchung als Verbraucher vorgenommen hat und zum Zeitpunkt der Buchung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
17.2 Wenn der Kunde Kaufmann ist und seinen Sitz zum Zeitpunkt der Buchung in Deutschland haben sollte, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers in Darmstadt. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
17.3 Abweichende Vereinbarungen werden grundsätzlich nicht getroffen. Sollte es dennoch Ausnahmen geben, müssen solche Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden. Individualvereinbarungen sind von diesem Formerfordernis ausgenommen. 17.4 Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. Die unwirksame Bedingung wird in diesem Fall durch eine wirksame oder durchführbare Regelung ersetzt, die dem Sinn und Zweck des wirtschaftlich Gewollten so nahe wie möglich kommt. Dies gilt auch im Fall einer Lücke in den Bedingungen.